Jürgen  Beineke
 

Homepage eines zornigen Bürgers


Internationale Allianz gegen den Islamischen Staat (Gründungsmitglied Bundesrepublik Deutschland)


25. Oktober 2019

Zur Genese:

Vorgeblich ging es den USA und ihren transatlantischen Partnern in Syrien zunächst darum, die gepeinigte syrische Bevölkerung vom "Schlächter Assad" zu befreien. Dem entsprechenden Narrativ zufolge wehte der "Arabische Frühling" auch durch Syrien und wurde von der syrischen Regierung brutal zusammengeschossen.

Als der Sturz des "Assad-Regimes" gründlich misslang, wurde ein neues Narrativ ausgegeben, nämlich die Bekämpfung des selbst ernannten "Islamischen Staates" (IS), der sich nach dem verheerenden US-Krieg mit seiner Coalition Of The Willing im Irak auch in Syrien ausgebreitet hatte. Zur angeblichen Bekämpfung des IS wurde u. a. die sogenannte "Freie Syrische Armee" aus dem Hut gezaubert: ein Magnet für Dschihadisten jeglicher Couleur*. In Wahrheit ging es um die Rekrutierung der Bodentruppen für die Drecksarbeit, während sie selbst mit Bombereinsätzen nach Maßgabe der von Deutschland gelieferten Zielkoordinaten Tod und Vertreibung brachten.

*Eine Auflistung der auch gegenwärtig von Recep Tayyip Erdoğan für seine syrische Annektion eingesetzten Milizen ist hier zu finden: 26.10.2019 - Die "Armee Mohammeds"

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Hier kannst du den Text als PDF-Dokument herunterladen
2019-10-25 - Internationale Allianz gegen den Islamischen Staat.pdf (176.62KB)
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Die Vereinigten Staaten unter dem Friedensnobelpreisträger Barack Hussein Obama II als deren Präsidenten riefen am 5. September 2014 beim NATO-Gipfel im walisischen Newport (Gwent) ein internationales Militärbündnis gegen den IS, Die Internationale Allianz gegen den Islamischen Staat, ins Leben. Die Gründungsmitglieder waren neben den Vereinigten Staaten auch Deutschland, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Italien, Polen, Dänemark, Australien, Kanada und die Türkei. Hinzu kamen die Niederlande (Oktober 2014 bis Juli 2016) und später Belgien (seit Juni 2016), jeweils mit mehreren Jagdbombern des Typs F-16.

 

[Die Russische Föderation greift als Schutzmacht auf Seiten der Regierung Syriens seit September 2015 völkerrechtskonform in den Syrienkrieg ein.]

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Am Freitag, 4. Dezember 2015 gab der Bundestag grünes Licht für die Beteiligung der Bundeswehr am Kampfeinsatz gegen den „Islamischen Staat“. In namentlicher Abstimmung votierten, 445 Abgeordnete für einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (18/6866, 18/6912), 145 stimmten dagegen, sieben enthielten sich.

Die Bundeswehr beteiligt sich derzeit auf der Grundlage eines Bundestagsmandats vom Dezember 2015 am Kampf gegen den sog. „Islamischen Staat“ in Syrien und unterstützt dabei die von den USA und Frankreich geführte Anti-IS-Koalition („Operation Inherent Resolve“). Das bis zum 31. Oktober 2018 befristete Mandat wurde am 22. März 2018 vom Deutschen Bundestag verlängert und modifiziert.

Dieser Bundeswehreinsatz gegen die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien und im Irak wurde soeben erneut verlängert. Der Bundestag stimmte am 24. Oktober 2019 für die Verlängerung des seit bald vier Jahren laufenden Mandats.

Ausweislich des „Anti-IS“-Mandats vom 22. März 2018 dient der deutsche Beitrag „der nachhaltigen Bekämpfung des IS in Syrien und Irak und der Unterstützung der internationalen Allianz gegen den Islamischen Staat durch Bereitstellung von Luftbetankung, Aufklärung und Stabspersonal.“ Was im konkreten Fall bedeutet, dass Deutschland die Zielkoordinaten für die Zerstörung, Tod und Vertreibung bringenden Bomben liefert.

Die Bomben der internationalen Allianz gegen den Islamischen Staat stellen einen Verstoß gegen das Gewaltverbot (i.S.v.Art. 2 Nr. 4 VN-Charta) dar, da keine zeitnahe eine Resolution des VN-Sicherheitsrats nach Kap. VII der VN-Charta vorhanden ist, die ein entsprechendes militärisches Vorgehen der Alliierten gegen die syrische Regierung völkerrechtlich legitimieren würde.

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages:

»Die Teilnahme Deutschlands an einem völkerrechtswidrigen Militäreinsatz kann niemals verfassungskonform sein. Ein völkerrechtlicher Verstoß gegen das Gewaltverbot (Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta, s.o. unter 3.1.) schlägt über Art. 25 GG12 auch auf die verfassungsrechtliche Ebene durch, da Art. 25 GG die innerstaatliche Geltung des völkerrechtlichen Gewaltverbots anordnet.«

!!!Mit diversen Koalitionen der Willigen hat die westliche Wertegemeinschaft listig aber verkommen den UNO-Sicherheitsrat mehrfach zerstört, Deutschland mit seiner Beteiligung am Jugoslawienkrieg bereits 1999!!!

Der seit 2011 tobende Krieg in Syrien hat hunderttausenden Menschen das Leben gekostet und einen wahren Exodus von Flüchtlingen verursacht. Aus geopolitischer Rivalität haben zuerst Katar und später auch Saudi-Arabien (*), Kuwait und die Vereinigten Arabischen Emirate im Verbund mit Großbritannien, Frankreich und den USA einen der brutalsten Kriege der Neuzeit entfacht, der unter anderem zu einem Magneten für Dschihadisten jeglicher Couleur wurde. Auch Deutschland und die Türkei hatten einen nicht zu verleugnenden Anteil an der versuchten Zerstörung der arabischen Republik Syrien, bis der Iran und September 2015 auch Russland der syrischen Regierung von Baschar al-Assad zu Hilfe eilten. Da betrieb die »Internationale Allianz gegen den Islamischen Staat« mit ihren ca. 90 Nationen der internationalen Staatengemeinschaft, darunter auch Deutschland als Gründungsmitglied, bereits seit einem Jahr ihr verbrecherisches Zerstörungshandwerk in Syrien. (Zlatko Percinic)

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(*) »Der ehemalige stellvertretende Ministerpräsident und Außenminister Katars, Scheich Hamad ibn Dschasim ibn Dschabr Al Thani räumte  schon Ende Oktober 2017 in einem Interview mit dem katarischen Fernsehen ein, die syrische Opposition in Absprache mit Saudi-Arabien, der Türkei und den USA bewaffnet zu haben. Hintergrund des Interviews war der Streit innerhalb des Golfkooperationsrates (GCC), der 2017 gegen Katar eine Blockade verhängt hatte. Der Vorwurf war, dass das Emirat in Syrien mit der Muslimbruderschaft und dschihadistischen Gruppen einschließlich der al-Nusra-Front kooperiert habe. Die Muslimbruderschaft, die eng mit der Türkei und Katar verbündet ist, wird in den meisten arabischen Staaten als Bedrohung der dortigen Machtverhältnisse gesehen und ist verboten. Katar habe bei der Bewaffnung der syrischen Opposition damals in Absprache mit Saudi-Arabien die Führung übernommen, so Dschabr Al Thani. Bei der "Jagd nach der Beute" – gemeint ist Baschar al-Assad – habe man sich nun zerstritten "und die Beute ist davongeflogen".« (Quelle: Karin Leukefeld)


24.10.2019: Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr wird fortgesetzt

»Der Bundeswehreinsatz gegen die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien und im Irak wird fortgesetzt. Der Bundestag stimmte am Donnerstag für die Verlängerung des seit bald vier Jahren laufenden Mandats…

Für die Verlängerung des Bundeswehrmandats votierten am Donnerstag in namentlicher Abstimmung 343 Bundestagsabgeordnete, 274 waren dagegen und drei enthielten sich…

Damit können noch bis Ende März 2020 deutsche Soldaten die internationale Anti-IS-Koalition durch Luftaufklärung und Luftbetankung unterstützen. Für die Mission können insgesamt bis zu 700 Soldaten entsandt werden.«

Bundestag beschließt Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr im Irak 

März 2018

Nach Ansicht der Opposition im Bundestag sind zu viele Fragen offen, dennoch wird sich die Bundeswehr nach dem Willen der Regierungsfraktionen CDU, CSU und SPD weiter am Kampf gegen den „Islamischen Staat“ (IS) in Syrien und dem Irak beteiligen. In namentlicher Abstimmung votierten am Donnerstag, 22. März 2018, 359 Abgeordnete für das veränderte und bis zum 31. Oktober 2018 befristete Mandat (19/1093, 19/1300) und 218 dagegen. Es gab 79 Enthaltungen. Der Auswärtige Ausschuss hatte mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP dem Plenum in einer Beschlussempfehlung (19/1300) empfohlen, den Antrag anzunehmen. Den Vorlagen lag außerdem ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zu den Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (19/1334) vor.  

Linke, Bündnis 90/Die Grünen und AfD lehnten den Einsatz ab, die FDP enthielt sich. Zwei Entschließungsanträge von Linken (19/1343) und Grünen (19/1344 ) fanden keine Mehrheit. Kritik gab es seitens der Opposition vor allem an dem Umstand, dass das Mandat zwei in einem vereint und ihrer Auffassung nach in Teilen zu vage bleibt.

Bundestag billigt Einsatz der Bundeswehr gegen IS

Dezember 2015

Der Bundestag gibt grünes Licht für die Beteiligung der Bundeswehr am Kampfeinsatz gegen den „Islamischen Staat“. In namentlicher Abstimmung votierten am Freitag, 4. Dezember 2015, 445 Abgeordnete für einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (18/6866, 18/6912), 145 stimmten dagegen, sieben enthielten sich. Damit ist klar, dass bis zu 1.200 Soldaten der Bundeswehr „zur Unterstützung Frankreichs, Iraks und der internationalen Allianz gegen IS“ entsendet werden, die Aufgaben der Luftbetankung, der Aufklärung („insbesondere luft-, raum- und seegestützt“), des „sehgehenden Schutzes“ sowie als Teil des Stabspersonals übernehmen sollen.


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