2018-10-27
Am 03.09.2017, während des sogenannten TV-Duells zwischen Kanzlerin Angela Merkel und Kanzlerkandidat Martin Schulz, ließ uns Klimakanzlerin Merkel wissen, dass deutsche Kunden anders als US-Kunden, die von deutschen Dieselherstellern betrogen wurden, keine Entschädigung erwarten können. US-Recht unterscheide sich nun einmal von deutschem Recht, begründet sie die ungleiche Behandlung.
Als sei das Gott gegeben. Als habe sie, als habe der Deutsche Bundestag keinen Gestaltungsauftrag.
»Einen Tag später greift Merkel beherzt in die gut gefüllte Staatskasse. Städte und Kommunen bekommen 750 Millionen Euro Steuergeld, um Elektrobusse anzuschaffen und saubere Autos. Alles muss schnell gehen, um drohende Fahrverbote in deutschen Innenstädten zu verhindern, die wegen dauerhaft zu hoher Stickoxidwerte drohen.
Die maßgeblichen Verursacher, nämlich die Autokonzerne, deren Dieselfahrzeuge eben jene Stickoxide ausstoßen, die zu den viel zu hohen Schadstoffkonzentrationen führen, beteiligen sich mit 250 Millionen Euro. Es ist nicht mehr als ein symbolischer Betrag.
Am 5. September 2017 dann im Bundestag schwingt sich die Kanzlerin endgültig zur Schutzheiligen auf. Sie bezeichnet den Schutz der Branche als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kündigt weitere Hilfen an. Besonders interessant klingt ihr Argument, wer sich gegen den Diesel stelle, sei auch gegen Klimaschutz-Ziele.« (Quelle: SZ)
Rede von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Haushaltsgesetz 2018 vor dem Deutschen Bundestag am 16. Mai 2018 in Berlin, Auszug Seite 11:
»Aber Tausende von Euro – egal ob es 2.000, 3.000 oder 5.000 sind – und zwei bis drei Jahre Beschäftigung zahlreicher Ingenieure mit der Frage, wie man die Typenzulassung kriegt, weil man an dem Motor etwas geändert hat: Ist das die richtige Beschäftigung für die Automobilindustrie? Oder müssen wir nicht alle Kräfte zusammennehmen und der Automobilindustrie sagen: “Ihr müsst jetzt in die Mobilität der Zukunft investieren, ins autonome Fahren, in alternative Antriebe; dabei unterstützen wir euch”?«
Scheinheilige Apelle an resistente Industriebosse statt handfeste Gesetze!
Gesetzlicher Gestaltungsauftrag – für Frau Merkel offensichtlich ein Fremdwort, so lange die Zielgruppe die von ihr poussierte Industrie, hier die betrügerische Autoindustrie, ist. Ihren diesbezüglichen Gestaltungsauftrag richtet sie mit ihrer neuerlichen Initiative zum Schutze dieser schmutzigen Industrie gegen bestehende Umwelt Gesetze. Da ist Frau Merkel nicht pingelig.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will Dieselfahrverbote, die wegen zu schmutziger Luft in deutschen Städten geplant sind, per Gesetz erschweren.
Wo der Grenzwert für Stickoxid um weniger als zehn Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten werde, seien Fahrverbote “unverhältnismäßig”, bekräftigte Angela Merkel im Radiosender hr-Info.
Den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter stellte sie nicht infrage. “Der gilt, das ist europäisches Recht”, ließ uns die ehemalige Bundesumweltministerin (1994–1998) wissen. Dass sie diesen Grenzwert allerdings um bis zu 25 Prozent überschreiten möchte, teilt sie uns so dezidiert dann doch nicht mit. – Es ist ihre Form der Bürger-Täuschung.
Audi A8 4.2 TDI, der Fiat 500X 2.0, der Mercedes B 180d und der Renault Captur 1.5 dCi blasen im Alltagsbetrieb mehr als das Zehnfache der zulässigen Menge an giftigen Stickoxiden (NOX) in die Luft. Und sie sind nicht einzigen, die die zulässigen Höchstmengen derart übersteigen. (Quelle: Kölner Stadtanzeiger)
Der Ex-Audi-Chef Rupert Stadler sitzt in Untersuchungshaft, und der frühere Volkswagen-Boss Martin Winterkorn wird in den USA per Haftbefehl gesucht.
Am 18. September 2015 machte die US-Umweltbehörde EPA den systematischen Betrug bei Autos des Volkswagenkonzerns öffentlich. Winterkorn räumte die Manipulationen am 20. September 2015 ein und wurde kurz darauf gefeuert, später folgte vor einem US-Gericht ein offizielles Schuldeingeständnis des Konzerns. Dieselgate hat das Unternehmen bislang umgerechnet etwa 21,5 Milliarden Euro gekostet.
Das alles ficht Frau Merkel nicht an: „US-Recht unterscheidet sich nun einmal von deutschem Recht.“ Dafür ist sie Kanzlerin jener Unionsfraktion die die Einführung sogenannter Musterfeststellungsklagen jahrelang verhindert hat.
Admin - 14:10:55 @