Jürgen  Beineke
 

Homepage eines zornigen Bürgers





Blog

 Established: 15. April 2018


Mithilfe dieses Blogs werde ich

mich in das politische Tagesgeschehen einmischen und

u. a. meine Post an exponierte Politiker und Medienmitarbeiter, auch Repräsentanten des öffentlichen Lebens, denen ich nach entsprechender Agitation durch sie Protestbriefe mit handfester Begründung zugesandt habe, veröffentlichen.

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Pressezensur: EU verbietet Verbreitung von RT und Sputnik

Die Inhalte der russischen Sender RT und Sputnik sind seit dem 2. März 2022 in der EU verboten. Unter Hinweis auf die europäischen Russlandsanktionen schränkt die EU-Kommission die Pressefreiheit in der EU ein. Eine devot indoktrinierende deutsche Medienlandschaft, die Abweichler von ihren offiziell verkündeten, toxischen Narrativen erbarmungslos schmäht, reicht nicht mehr aus: Es muss noch eins drauf gelegt werden.

Für diese Homepage hat das zur Folge, dass einige Quell-Links, die mit RT DE verknüpft sind, nicht mehr funktionieren, obgleich ich sie lange vor dem Verbot zum 2. März 2022 geschaltet hatte. In Deutschland gilt ein Rückwirkungsverbot basierend auf dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1, 3 GG.


Demokratie 2022 - Frieren für die Regierenden
 

Die öffentliche Debatte ist längst geprägt durch vorgegebene Narrative, denen zu widersprechen dem Volk – und seien es auch noch so kleine Teile – verboten ist. Dieses Verbot ist nicht in Gesetzesform gegossen, sondern in die Form der Debatte, die geleitet wird durch politische und mediale Dominanz und die durch Nötigung gekennzeichnet ist.


2024-09-30

Thüringen: Übergeschnappte Politik- und Medienmitarbeiter inszenieren ein „Schmierentheater“

Sie teilen nicht mit, was wirklich passiert ist, sondern ziehen eine pervertiert/hässliche After-Election-Party durch, überbieten sich in superlativem Eifer zur fantasierten „gekaperten konstituierenden Sitzung“. Hierfür haben Kläger von CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE (und BSW-Fraktion) im Thüringer Landtag ihre eigene Rechtsvorlage aus vorausgegangenen Legislaturen denunziert – und um nichts anderes ging/geht es: Nämlich, dass sie ihr eigenes Recht nicht anwenden wollten, sondern für diese skurrile Inszenierung missbrauchten.

Bemerkenswert in diesem Sinne ist, dass das Landesverfassungsgericht die Mängel der alten Geschäftsordnung „heilte“ und die Prioritäten (Handlungsabfolge für diese Sitzung) festlegte.

Bodo Ramelow (Partei DIE LINKE) war vom 4. März 2020 bis zum 26. September 2024 Ministerpräsident des Freistaates Thüringen, ein Amt, das er bereits vom 5. Dezember 2014 bis zum 26. November 2019 innehatte und anschließend bis zum 5. Februar 2020 geschäftsführend fortführte. Da währe Zeit genug gewesen, ein rechtssicheres Verfahren zur Durchführung der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtages zu verabschieden.

Hier hinein passt auch die wohl jüngste Stellungnahme von Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer. Entsprechend seiner persönlichen Logik fürchtet er nun weitere Angriffe auf die demokratischen Institutionen in Thüringen. »Das war letzte Woche nur ein Vorgeschmack auf das, was uns noch erwartet«, sagte Kramer lt. SPIEGEL dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Was bei der ersten konstituierenden Sitzung passiert sei, sei »das Niveau von Staatszersetzung«, sagte Kramer mit Blick auf den Umgang der AfD mit dem Landesverfassungsgericht und dessen Richtern.

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Persönliche Erklärung: Meine Befassung mit der skandalös/pathologischen Präsentation der Abläufe bei der konstituierenden Sitzung des Thüringischen Landtages durch übergeschnappte Politiker und Medienmitarbeiter bedeutet ausdrücklich nicht, dass ich mit der AfD sympathisiere. Als zorniger Bürger der BRD kann ich für sie genau so wenig stimmen, wie für die Bellizisten des lebensgefährlichen »Parteienkartells aus CDU/CSU, SPD, FDP und GRÜNEn« (Wagenknecht), den anderen neoliberalen Parteien also. Sie ziehen die Bevölkerung über den Tisch. Der Unterschied zwischen AfD und besagtem Parteienkartell CDU/CSU, SPD, FDP und GRÜNE haben es schon getan – die AfD muss es noch tun. Mein Interesse in diesem Zusammenhang gilt – wie schon seit Jahren – der empörend unredlichen Agitationsberichterstattung.

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48,6 Prozent der Wählerinnen und Wähler in Thüringen wählten am 01.09.2024 alternativ zu den Alt-Parteien AfD und BSW. Das ist niemandem der Rede wert. Was soll hinsichtlich dieser Klientel eigentlich politisch geschehen?

Was Deutschland braucht, ist eine signifikante Politikwende hin zu mehr Bürger-Partizipation. Doch wer soll sie herbeiführen? Die Parteibonzen sicherlich nicht, und journalistische Demagogen sind schon gar nicht daran interessiert. – Deutschland sitzt mit diesen Politikern und ihren journalistischen Wegbereitern in der Falle.

Markus Decker vom RedaktionsNetzwerk Deutschland am 27.09.2024 wie er leibt und lebt:
AfD im Thüringer Landtag: Ein gescheiterter Putschversuch

Er spricht hier von einer „Schmierenkomödie“ und empfahl: „Man sollte eher, wie der CDU-Abgeordnete Andreas Bühl, von „Machtergreifung“ sprechen – oder einem Putschversuch.“ – Markus Decker, der Scharfmacher vom Dienst ergänzt allerdings korrekt:

„Leider sind die demokratischen Fraktionen im Thüringer Landtag, mit Ausnahme des damals noch nicht im Parlament vertretenen BSW, selbst schuld. Hätten sie die Geschäftsordnung bereits vor der Landtagswahl am 1. September geändert, dann hätte es diese mutwillige Show zur Demontage der Demokratie in der Form nicht geben können.“ – Brandenburg lässt grüßen. Dort hatte der Landtag noch vor den Landtagswahlen die Geschäftsordnung geändert.

Der Skandal besteht in der Frage, warum die Muster-Demokraten jenseits der AfD im vorausgegangenen Landtag die Geschäftsordnung nicht vor der Landtagswahl noch geändert haben. Ganz offensichtlich ist ihnen dieser ekelhafte Eklat als Demonstration wichtig gewesen. Die Umfragen, die das tatsächliche Wahlergebnis ankündigten, lagen bereits lange vor.

Auf diese Weise hätte sich dieser Moment mühelos verhindern lassen, der angeblich so gefährlich für die Demokratie ist, nämlich dass eine AfD-Kandidatin als Landtagspräsidentin vorgeschlagen wird. Diesen Vorschlag auch umzusetzen, wäre der AfD auf Grund der Mehrheitsverhältnisse im 8. Thüringischen Landtag sowieso nicht möglich gewesen. Und selbst wenn besagte Kandidatin gewählt worden wäre, gäbe es in der boykottierten Geschäftsordnung im selben Paragrafen 2, der das Vorschlagsrecht regelt, noch den Absatz 3, nach dem sich der Landtagspräsident auf Antrag eines Drittels der Abgeordneten nach spätestens 20 Tagen einer weiteren geheimen Abstimmung stellen muss und so abgesetzt werden kann.

Diesen ekelhaften Vorfall betrachte ich als typisch für die pervertierte Politik in Deutschland. Es ist genau das Politikerverhalten, die die Wählerinnen und Wähler vergrault.

Hinsichtlich dessen, was wirklich passiert ist, entnehme ich dem „Beschluss_einstweilige Anordnung zur konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags_24-00036“. Dort heißt es:

          »Der Antragsgegner (der Alterspräsident, Anm. JB) eröffnete die Sitzung des 8. Thüringer Landtages, stellte die Anzahl der Fraktionsmitglieder fest und nannte die Namen der Fraktionsvorsitzenden sowie der parlamentarischen Geschäftsführer. Im Anschluss bat der Antragsteller zu 2. den Antragsgegner (die Kläger von CDU & Co., Anmerkung JB), die Beschlussfähigkeit des 8. Thüringer Landtages festzustellen. Der Antragsgegner kam dem nicht nach, unterbrach die Sitzung und teilte nach einer Beratung mit den Parlamentarischen Geschäftsführern mit, dass er nun seine Rede halten dürfe. Nach dem Ende der Rede des Antragsgegners erinnerte der Antragsteller zu 2. erneut an seinen gestellten Antrag zur Beschlussfähigkeit und bat um dessen Behandlung. Im weiteren Verlauf unterbrach der Antragsgegner mehrfach die Sitzung, ohne dem Antrag des Antragstellers zu 2. nachzukommen. Nachdem die Fraktionen Gelegenheit zur Äußerung erhalten hatten, teilte der Antragsgegner mit, dass er sich der von der Fraktion der AfD geäußerten Rechtsauffassung anschließe. Dem Thüringer Landtag sei es solange verwehrt, über die Ausgestaltung der Tagesordnung abzustimmen, bis die Wahl des Landtagspräsidenten abgeschlossen sei. Der Antragsteller zu 2. kündigte hierauf an, den Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Thüringer Verfassungsgerichtshof zu beantragen. Der Antragsgegner unterbrach die Sitzung mit der Ankündigung, diese am 28. September 2024 fortzusetzen.«

Fatina Keilani beschreibt in der NZZ die wiederholten Störungen der CDU als Teil eines undemokratischen Manövers: “Der Alterspräsident des neuen Landtags, Jürgen Treutler (AfD), hatte sich bis dahin streng nach Lehrbuch verhalten, kam allerdings nicht weit. Man erlaubte ihm zwar zunächst eine Rede zu beginnen, die er jedoch aufgrund von Störmanövern der CDU lange nicht beenden konnte”, unterstreicht die NZZ-Redakteurin.

Weit nach 14 Uhr hatte man den ersten Tagesordnungspunkt “Eröffnung durch den Alterspräsidenten” noch immer nicht beendet. Treutler sei weiterhin daran gehindert worden, seine Eröffnungsrede zu beenden, insbesondere durch ständige Zwischenrufe und Respektlosigkeiten vonseiten der CDU.

Die Verfassungsrichter des Freistaats entschieden im einstweiligen Verfahren, dass über Geschäftsordnungsanträge noch vor der Wahl eines Landtagspräsidenten abgestimmt werden muss und hat im Übrigen am 27.09.2024 entschieden:

          »Der Antragsgegner wird verpflichtet, bei der Fortsetzung der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags den Namensaufruf der Abgeordneten durchzuführen, daran anknüpfend die Feststellung über die Beschlussfähigkeit des Landtags zu treffen und sodann die vorläufige Tagesordnung in der Fassung vom 19. September 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen. 2. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. 3. Der Freistaat Thüringen hat den Antragstellern die Hälfte ihrer notwendigen Auslagen zu erstatten.« 

Und was ist nun wirklich passiert?

Es gab eine Geschäftsordnung vorausgegangener Thüringer Landtage, die der AfD-Alterspräsident offensichtlich stringent einhalten wollte. Aber ein Kartell aus CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE und BSW-Fraktion im Thüringer Landtag legte gegen die Anwendung dieser rechtskräftigen Geschäftsordnung Rechtsmittel ein. Das Kartell erhielt paradoxerweise Recht. – Dass es sich hierbei um ein Verfahren gegen die Regelung vorausgegangener Landtage handelt, an dem das BSW noch keinen Gestaltungs-Anteil hatte, spielt dabei keine Rolle. Das Kläger-Kartell hat somit gegen ihr eigenes Regelwerk geklagt und die AfD – nicht zu vergessen auch deren Wählerschaft – zu Dämonen der Machtergreifung (Machtergreifung wird die Ernennung des Nationalsozialisten Adolf Hitler zum Reichskanzler durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg am 30. Januar 1933 bezeichnet) skandalisiert.

Und wie gewohnt, stimmten die devoten System-Medien in den Chor ein:
“So stürzt Höcke Thüringen ins Chaos”, machte daraus die Bild, die “Position des Alterspräsidenten wurde missbraucht”, schreibt ntv, einen “Angriff auf den Parlamentarismus” durch die AfD sieht die Deutsche Welle, und “Es geht um nichts weniger als die Demokratie in Deutschland”.

Sie meinen anscheinend die deutsche Demokratie politischer und medialer Psychopathen seit 1998, die des Volkes Widerstand signifikant zu verantworten haben, aber eben diesen Teil des Souveräns verteufeln. Ihre Politik ist demnach bekanntlich genial. Sie haben lediglich versäumt, sie dem doofen Plebs genügend zu erklären.

Übrigens: Bei der Einstufung als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch handelt es sich ausschließlich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Und es ist nicht Sache des Verfassungsschutzes, Parteien oder Vereine zu verbieten. Bezogen auf Parteien kann das nur das Bundesverfassungsgericht. Auch eine Partei die als Verdachtsfall geführt wird, ist also nicht verboten. Sie darf daher weiter an Wahlen teilnehmen und in Parlamenten vertreten sein. Hieran ist nichts auszusetzen, und wenn man sie dann wählt, ist auch daran nichts auszusetzen.

Die AfD soll verboten werden. Das jedenfalls fordern aktuell mindestens 40 Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Partei DIE LINKE, die einen entsprechenden Antrag in den Bundestag einbringen wollen. Warten wir es ab: Ein Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte im Jahr 2003 daran, dass die Führungsspitze der Partei von Spitzeln des Verfassungsschutzes durchsetzt war.

Admin - 16:30:10 @

 


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